des baugefährlichen Traktes später die Bestimmung zu treffen. — Z. 2601. 9. Gesuch des H. Franz Weiß, wegen pachtweiser Überlassung eines städtischen Grundes. G.R. Josef Huber verliest dieses Gesuch, mit welchem derselbe die Bitte stellt, es möge nach vorherigen Festsetzung der Gränze des städt. Grundes zwischen den beiden Häusern Nr. 283 u. 284 Kollergasse der unter seinem Hause befindliche Grund ihm pachtweise überlassen werden, und stellt hienach mit dem Bemerken, daß die Bau-Section an Ort und Stelle den Augenschein vorgenommen habe, namens derselben den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller diesen, auf der vorliegenden Planskizze ersichtlichen Grund unentgeldlich mit dem Bemerken überlassen, daß selber den Grund sowie die bereits sehr schadhafte Beschlachtung auf seine Kosten herrichten lassen müsse, der Gemeinde aber auf jeden Fall vorbehalten bleiben müsse, den Grund, wenn dessen eigene Verwendung erforderlich sein sollte, wieder ohne Einlösung zurückzunehmen; das Gleiche habe auch auf das Haus N° 280 gehörig dem Herrn
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