abzubrechenden Trakte wohnenden Per- sonen im Josef Lazarete und im Ennsdorfer Unterstandshause unter- gebracht werden können, während dem in demselben wohnhaften Benefiziat-Geistlichen, welcher bereits seit fast 40 Jahren daselbst die unentgeldliche Wohnung genossen habe, von der Gemeinde ein Quar- tiergeld bewilligt werden müsse. G.R. Leopold Huber stellt den Antrag, es möge die Gemeinde die Bezalung der Mietkosten für das von diesem Priester zu mietende Quartier über- nehmen. G.R. Gschaider spricht sich für Fixirung des Betrages hiefür aus. G.R. Reder stellt den Antrag auf Gewäh- rung eines Quartirgeldes von 150 fl G.R. Josef Huber bemerkt weiters, daß nach Ansicht der Sektion die Demo- lirung des Traktes im Regie- Wege unter Aufsicht des städt. Bauamtes zu erfolgen habe. Es wird sohin beschlossen, dem genann- ten Priester, ein Quartiergeld von jährl. 150 fl auf Lebenszeit mit der Beschrän- kung auf seine Person zu gewäh- ren, die sofortige Delogirung der daselbst wohnhaften Parteien zu veran- lassen und wegen Demolirung
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