Herstellung eine beträchtliche sein dürfte deren Aufwand sich in keiner Weise rechtfertigen ließe. Mit Hinblick auf den erhobenen Zustand dieses Ge- bäudes, wornach mit Grund zu besorgen steht, daß in kürzester Zeit der Einsturz eines Theiles erfolgen könnte, halten wir es im Interesse der öffentlichen Sicherheit für das Zweck- mässigste wenn dieser rückwärtige Theil des Bruderhauses gänzlich abge- tragen würde. — Schließlich be- merkt der Bürgermeister, daß er mit Rücksicht auf die konstatirte Baugefähr- lichkeit dieses Objektes die Verant- wortlichkeit für einen möglicher Weise hieraus entstehenden Unfall nicht übernehmen könne, daher er das Ersuchen stelle, die Delogirung der in diesem Trakte wohnhaften Parteien ohne weiteren Aufschub zu veranlassen. — Geschlossen und gefertigt. Josef Reichl Armenhausvater, Johann Redl Gemeinderat, Josef Huber Ge- meinderat. Ignaz Arbeshuber Baumeister. — Zur Beglaubigung Cammer — Amtmann Schriftführer. Der Vorsitzende führt die Angaben des Protokolles noch weiters aus, betont die Dringlichkeit einer Verfügung und bemerkt, daß die in dem
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