Herstellung eine beträchtliche sein dürfte deren Aufwand sich in keiner Weise rechtfertigen ließe. Mit Hinblick auf den erhobenen Zustand dieses Gebäudes, wornach mit Grund zu besorgen steht, daß in kürzester Zeit der Einsturz eines Theiles erfolgen könnte, halten wir es im Interesse der öffentlichen Sicherheit für das Zweckmässigste wenn dieser rückwärtige Theil des Bruderhauses gänzlich abgetragen würde. — Schließlich bemerkt der Bürgermeister, daß er mit Rücksicht auf die konstatirte Baugefährlichkeit dieses Objektes die Verantwortlichkeit für einen möglicher Weise hieraus entstehenden Unfall nicht übernehmen könne, daher er das Ersuchen stelle, die Delogirung der in diesem Trakte wohnhaften Parteien ohne weiteren Aufschub zu veranlassen. — Geschlossen und gefertigt. Josef Reichl Armenhausvater, Johann Redl Gemeinderat, Josef Huber Gemeinderat. Ignaz Arbeshuber Baumeister. — Zur Beglaubigung Cammer — Amtmann Schriftführer. Der Vorsitzende führt die Angaben des Protokolles noch weiters aus, betont die Dringlichkeit einer Verfügung und bemerkt, daß die in dem
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