auf die erst im Oktober vorigen Jahres erfolgte Neu-Constituirung des Gemeinderates als ungerechtfertigt halten, eine diesfällige Anfrage an den hochlöblichen Landes-Ausschuß gerichtet habe, welche derselbe mit dem beiliegenden Erlaße dahin beantwortet hat, daß er diese Frage vorerst dem Gemeinderate zur Beschlußfassung im eigenen Wirkungskreise überlassen müßte, daher auch hierüber der Gemeinderat zu entscheiden haben wird. Die Bestimmung wegen Zusammensetzung der Wahl-Commissionen und Festsetzung der Wahltage werde ich auf die Tages Ordnung jener Sitzung stellen, welche über die eingebrachten Reklamationen gegen die Wälerlisten einzuberufen sein wird. Steyr, am 23. Februar 1877 — Crammer. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es seien nach § 40 des Gemeinde Statuts für die ausgetretenen 3 Herren Gemeinderäte Anton Moser aus dem I. Leopold Putz und Josef Werndl aus dem III. Wahlkörper Ergänzungswahlen auf die Dauer von je 2 Jahren vorzunehmen;
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