nach Entscheidung des Loses zu ge- schehen. Nach dieser Bestimmung des Gemeinde Statutes dürften hie- nach Mitglieder des gegenwärtigen Gemeinderates auszulosen, um an deren Stelle die gleiche Zal auf die Dauer von drei Jahren neu zu wäh- len sein. Anläßlich dieser Wahlen hat weiters nach der Bestimmung des Gem. Statutes hiebei die Wiederbe- setzung der durch Tod oder Austritt vor der Zeit erledigten Gemein- deratsstellen statt zufinden; es wären daher an Stelle der freiwillig aus dem Gemeinderate ausgetretenen Herrn Anton Moser (aus dem I. Walkörper) Leopold Putz und Josef Werndl (aus dem III. Walkörper) Er- gänzungswahlen auf die Dauer von zwei Jahren vorzunehmen. Nach- dem jedoch verschiedene Ansichten über die Zahl der auszuscheidenden resp. zu wählenden Gemeinde- rats Mitgliedern ausgesprochen wor- den sind, so lege ich diese Angelegen- heit der Beschlußfassung des löblichen Gemeinderates vor. Schließlich be- merke ich, daß ich bei dem Umstan- de, als von mancher Seite Stimmen laut wurden, welche die Vorname der Walen im Monat März mit Rück- sicht
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