von ihm besorgte Pflege des Armenwesens bezalt erscheint, und in der weiteren Erwägung, daß auch durch eine eventuelle Aufbesserung dieser Bezüge zu Gunsten des gegenwärtigen Stadtarztes keinerlei Resultat erzielt würde, mir die Ermächtigung erteilt werde, mit einem hiesigen Ärzte mit der Zusicherung einer jährlichen Remuneration von 2 -300 fl gegen jederzeitigen Wiederruf eine Vereinbarung zu treffen, durch welche derselbe zur Besorgung der einschlägigen Agenden gewonnen wird. Ich bemerke hiebei, daß auf Grund der diesfalls bereits von mir gepflogenen Besprechung ich in der Lage wäre, unter obigen Bedingungen eine geeignete Kraft hiefür zu acquiriren. Steyr, am 22. Februar 1877 — Crammer. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle an die hohe k.k. Statthalterei das Ersuchen stellen, mit der Sanitätsoberbehörde einen Modus zu vereinbaren, nach welchem die Gemeinde Vorstehung auf einfache Weise ihrer staatlichen Verpflichtung
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