die Unmöglichkeit dargethan, mit dem mir zugewiesenen ärztlichen Organe die der Gemeinde, teils im übertragenen theils im selbstständigen Wirkungskreise zukommenden Agenden hinsichtlich der Sanitätspflege entsprechend zu erfüllen und den löblichen Gemeinderat um Abhilfe ersucht; worüber jedoch nur beschlossen wurde, es sei mit demselben durch ein Mitglied des Gemeinderates Rücksprache zu pflegen. Es bedarf wol keiner weiteren Auseinandersetzung, daß eine solche Rücksprachname Nichts geholfen hat, und daß auch andere gegenüber demselben angewandten Mittel nie einen Erfolg haben werden; nachdem einerseits die diesem Organe gewährte Dotation eine ganz unzulängliche ist, andererseits derselbe auch bei seinen bekannten Ansichten in dieser Richtung nie zu jenen Leistungen sich herbeilassen wird, welche einmal von mir auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen von Seite der Oberbehörde gefordert werden. Seither haben sich wiederholt neue Anstände ergeben. Es wurde vom Herrn
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