Ratsprotokoll vom 2. März 1877

die Unmöglichkeit dargethan, mit dem mir zugewiesenen ärztlichen Organe die der Gemeinde, teils im übertragenen theils im selbstständi- gen Wirkungskreise zukommenden Agenden hinsichtlich der Sanitäts- pflege entsprechend zu erfüllen und den löblichen Gemeinderat um Abhilfe ersucht; worüber jedoch nur beschlossen wurde, es sei mit demselben durch ein Mitglied des Gemeinderates Rücksprache zu pflegen. Es bedarf wol keiner weiteren Aus- einandersetzung, daß eine solche Rück- sprachname Nichts geholfen hat, und daß auch andere gegenüber demselben angewandten Mittel nie einen Erfolg haben werden; nachdem einerseits die diesem Organe gewährte Dotation eine ganz un- zulängliche ist, andererseits dersel- be auch bei seinen bekannten Ansichten in dieser Richtung nie zu jenen Leistungen sich her- beilassen wird, welche einmal von mir auf Grund der ge- setzlichen Bestimmungen von Seite der Oberbehörde gefordert werden. Seither haben sich wiederholt neue Anstände ergeben. Es wurde vom Herrn

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