Herrn k.k. Bezirkshauptmanns in Steyr vom 8. d. Mts. Z. 800, worin derselbe sich in nachstehender Weise äußert: „Diphteritisfälle kommen in den Gemeinden Garsten, Gleink und St. Ulrich noch immer vor; da jedoch diese Krankheiten nur Ausläufer einer in der Stadt Steyr seit län- gerer Zeit herrschenden Epidemie zu betrachten sind, und auch zu- meist von Ärzten aus dieser Stadt behandelt werden, so kom- men die betreffenden Gemeinde- Vorstehungen nicht in die La- ge, hierüber genaue Daten zu liefern. Demzufolge ist die Gemeinde Vor- stehung Steyr seit geraumer Zeit nicht nur der für das eigene Gemeindegebiet ihr zu stehenden, durch den ziterten Ministerial-Erlaß strickte vor- gezeichneten Verpflichtung nicht nachgekommen, sondern auch die veranlassende Ursache gewesen, daß die umgebenden Gemeinden diese Obliegenheit gleichfalls versäumt haben. Ich finde mich bestimmt, Euer Wolgebo- ren hiemit auf das Nachdrück- lichste aufzufordern, dem Sanitäts- wesen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2