14. Statthalter Erlaß pcto Besorgung der Sanitätsgeschäfte. G.R. Anton v. Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet: No 1621 — An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. — Seit der mit dem Erlaß des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1876 Z 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August Z. 8627) angeordneter Einführung vierzehntägiger Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten wird von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr in der Regel ein Fehlbericht erstattet. — Dieses Vorgehen steht im Widerspruche mit den in den öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnissen der Verstorbenen, wonach fast jede Woche sich einige Todesfälle an Diphteritis, manchmal auch an Tyhus und Scharlach in Steyr sich ereignen. Es ist daher mit Grund vorauszusehen, daß die genannten Krankheiten unter der dortigen Bevölkerung in einer nicht unbeträchtlichen Ausdehnung herrschen. Diese Voraussetzung gewinnt eine um so größere Wahrscheinlichkeit durch einen Bericht des
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