14. Statthalter Erlaß pcto Besorgung der Sanitätsgeschäfte. G.R. Anton v. Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet: No 1621 — An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. — Seit der mit dem Erlaß des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1876 Z 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August Z. 8627) ange- ordneter Einführung vierzehntägiger Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten wird von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr in der Regel ein Fehlbericht erstattet. — Die- ses Vorgehen steht im Widerspruche mit den in den öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnis- sen der Verstorbenen, wonach fast jede Woche sich einige Todes- fälle an Diphteritis, manchmal auch an Tyhus und Scharlach in Steyr sich ereignen. Es ist da- her mit Grund vorauszusehen, daß die genannten Krankheiten unter der dortigen Bevölkerung in einer nicht unbeträchtlichen Ausdehnung herrschen. Diese Voraussetzung gewinnt eine um so größere Wahrscheinlich- keit durch einen Bericht des
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2