3. Rekurs des H. Anton Käferböck wider eine Verfügung des Bürgermeisters pcto Bauführung G.R. Pointer erwähnt, daß dem H. Anton Käferböck durch den Bürgermeister auf Grund von früheren Entscheidungen die Erteilung des Bau-Consenses behufs Herstellung einer Gartenhauswohnung verweigert worden sei, und bemerkt nach Erörterung des Sachverhaltes, die Sektion gehe von der Ansicht aus, daß über diesen Rekurs wegen verweigeter Baubewilligung erst dann entschieden werden könne, wenn über vorausgegangener Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bausektion über die Zulässigkeit des beabsichtigten Baues abgegeben sein werde. Diese Ansicht wird vom Gemeinderate acceptirt. — Z. 1539. 4. Rekurs des H. Dor. Haßlwanter nom. H. Johann Zeilberger wider den Gemeinderatsbeschluß vom 9. Februar 1877 per Veröffentlichung des Strafurteile wider H. J. Auer. Referent selbe stellt diesfalls namens der Sektion den Antrag, den vorliegenden Rekurs des H. Dor. Haßlwanter
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