Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

daß sie stets über die Bedürfnisse und Wünsche der armen Bevölkerung sich in Wissenschaft erhalten kann. — Diese Commission wäre, unter den Vorsitz des Gemeindevorstehers zu stellen, und derselben der Gemeinde-Arzt als Mitglied mit einer Vielstimme beizugeben. Diese Armenkommission wäre für ihre Beschlüsse der Gemeinde Vertretung verantwortlich zu machen, Daher auch Rekurse gegen ihre Verfügungen der letzteren zur Entscheidung zuzuweisen wären. Hinsichtlich der Geldgebahrung hätte sich die Armen Commission an das von der Gemeinde-Verteilung auf Grund ihres eingeholten Gutachtens festgesetzte Präliminare zu halten, innerhalb desselben aber freies Verfügungsrecht. 2. Die in vielen Landgemeinden übliche Versorgung der Armen durch Einlage erscheint im Allgemeinen im Widerspruche mit den humanitären Grundsätzen der Jetztzeit und wäre daher als Regel so viel als möglich je eher je besser, abzustellen. Die Gemeinde Steyr muß sich diesfalls auf ihre Erfahrungen berufen,

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