Urtheil abzugeben und Reformen für dieselben vorzuschlagen. Immerhin aber mag es der Gemeinde Steyr als der zweit größten Stadt Oberösterreichs gestattet sein, auf Grund ihrer in der Pflege des Armenwesens gemachten Erfahrungen nachstehende Punkte aufzustellen, welche auch hinsichtlich der Landgemeinen ihre Geltung haben dürften. 1. Die Gemeinde Verleitung, respective der Gemeinde Ausschuß erscheint vermöge seiner Organisation und Stellung nicht in der Lage, sich mit den Bedürfnissen der armen Bevölkerung eingehend vertraut zu machen und daher über vorkommende Ansuchen um Unterstützungen ein mit allen Garantien der Billigkeit und Richtigkeit versehenes Votum abzugeben. Es empfiehlt sich daher durchwegs, u. daher auch für die Landgemeinden, mit der unmittelbaren Handhabung des Armenwesens eine eigene ArmenCommission aus wahlberechtigten Gemeinde-Mitgliedern zusammenzusetzen und selbe in einer Weise zu organisiren,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2