Fragen mit aller Genauigkeit zu beantworten und dem Gemeinde Ausschuße bei Erstattung seines Gutachtens, die sorgfältigste und reiflichste Prüfung und Erwägung zu empfehlen. Im Falle die Gemeinde-Vorstehung in dem einen oder anderen Punkte Zweifel hegen und Aufklärung benötigen sollte, ist sich um Auskunft an den Landesausschuß zu wenden. Die Gemeinde Vorstehung hat die Beantwortung der statistischen Fragen, wie auch das einzuholende Gutachten des Gemeinde Ausschußes zuverlässig bis längstens Ende Jänner 1877 an den Landesausschuß einzusenden. Vom o.ö. Landes-Ausschuße Linz, den 2. November 1879 der Landeshauptmann: Moriz Eigner mp. Hiezu habe die städtische Armen-Commission nachstehende Vorschläge erstattet: Z. 11228 — Mit dem beiliegenden Erlaße vom November 1867 Z. 11454, verlangt der hohe Landes-Ausschuß anläßlich der vom hohen Landtag beabsichtigten Erlassung eines Landes Gesetzes für Oberösterreich über die Handhabung der Armenpflege ein Gutachten über die darin angeführten Grundsätze,
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