durch Sammlungen freiwilliger Beiträge u. in anderer geeigneten Weise allmählich einen Fond zur Gründung, Errichtung und Erhaltung eines Bezirks Armenhauses zu Stande zubringen. Die Gemein- de-Vorstehung hat nun den Ge- meinde-Ausschuß zu berufen und dieser hat sich nach eingehender Erwägung und Beratung darüber auszusprechen, ob er mit der Schaf- fung von Armen-Commissionen in den Gemeinden, mit der Einführung von Armenbezirken und mit der Errichtung von Bezirks- Armenhäusern im Wege freiwilliger Beiträge einverstanden sei, dann ob und welche sonstige Reformen er in Bezug auf Armenpflege wün- sche. Die Gemeinde Vorstehung hat sich sowohl bezüglich der wün- schenswerten Reformen als bezüg- lich der zu liefernden statistischen Daten mit den hochwürdigen Pfarrämtern u. mit den Vor- stehungen der Wolthätigkeits- Anstalten u. Wolthätigkeits-Ver- eine in das Einvernehmen zu setzen, bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes die in den Tabellen angeführten statistischen
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