durch Sammlungen freiwilliger Beiträge u. in anderer geeigneten Weise allmählich einen Fond zur Gründung, Errichtung und Erhaltung eines Bezirks Armenhauses zu Stande zubringen. Die Gemeinde-Vorstehung hat nun den Gemeinde-Ausschuß zu berufen und dieser hat sich nach eingehender Erwägung und Beratung darüber auszusprechen, ob er mit der Schaffung von Armen-Commissionen in den Gemeinden, mit der Einführung von Armenbezirken und mit der Errichtung von BezirksArmenhäusern im Wege freiwilliger Beiträge einverstanden sei, dann ob und welche sonstige Reformen er in Bezug auf Armenpflege wünsche. Die Gemeinde Vorstehung hat sich sowohl bezüglich der wünschenswerten Reformen als bezüglich der zu liefernden statistischen Daten mit den hochwürdigen Pfarrämtern u. mit den Vorstehungen der WolthätigkeitsAnstalten u. Wolthätigkeits-Vereine in das Einvernehmen zu setzen, bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes die in den Tabellen angeführten statistischen
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