Einführung der Armenpflege neue Gebiet eröffnet worden wären, als eine im verneinenden Sinne vollständig abgethane betrachtet werden kann. An den Landesausschuß tritt nun die Pflicht heran, den Landtagsauftrag vom 19. Oktober 1889 zur Durchführung und hiermit die in humanitärer und sozialer Beziehung so eminent wichtige Armenfrage zur endlichen Lösung zu bringen. Zu diesem Behufe bedarf der Landesausschuß einner genauen Kenntnis des Armenwesens in Oberösterreich und der allgemeinen Wünsche der oberösterreichischen Gemeinden. Bezüglich des Armenwesens in Oberösterreich benötiget der Landesausschuß umfassende statistische Daten über die Zahl der Armen in jeder einzelnen Gemeinde, über die Abstufungen ihrer UnterstützungsBedürftigkeit, über die Art ihrer Untersuchung und Versorgung, über die Verwaltung des Armenwesens in jeder Gemeinde, über die Mittel der Gemeinden zur Armen Versorgung, über alle Anstalten, Stiftungen, Fonde und Vereine für Zwecke der Armenpflege,
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