Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

Einführung der Armenpflege neue Gebiet eröffnet worden wären, als eine im verneinenden Sinne vollständig abgethane betrachtet wer- den kann. An den Landesaus- schuß tritt nun die Pflicht heran, den Landtagsauftrag vom 19. Ok- tober 1889 zur Durchführung und hier- mit die in humanitärer und sozialer Beziehung so eminent wichtige Armenfrage zur endlichen Lösung zu bringen. Zu diesem Behufe bedarf der Landesausschuß ein- ner genauen Kenntnis des Ar- menwesens in Oberösterreich und der allgemeinen Wünsche der oberösterreichischen Gemeinden. Bezüglich des Armenwesens in Oberöster- reich benötiget der Landesausschuß umfassende statistische Daten über die Zahl der Armen in jeder einzelnen Gemeinde, über die Abstufungen ihrer Unterstützungs- Bedürftigkeit, über die Art ihrer Untersuchung und Versorgung, über die Verwaltung des Armen- wesens in jeder Gemeinde, über die Mittel der Gemeinden zur Armen Versorgung, über alle Anstalten, Stiftungen, Fonde und Vereine für Zwecke der Armen- pflege,

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