Gewährung einer Betheilung befürwor- ten müße. G.R. Gschaider spricht sich gegen eine Aufhebung des Beschlußes der Armen- Commission aus, welche gewiß die einschlägigen Momente genau werde erhoben haben, hingegen sei dieselbe mit Rück- sicht auf die vom G.R. Gründler angeführten Umstände einzu- laden, so bald als möglich den Gesuchsteller zu berücksichtigen. Letzterer Antrag wird angenom- men. — Z. 1165. 13. Erlaß des hohen Landesaus- schußes wegen Reformirung des Armenwesens. G.R. Anton v. Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet. Z. 11454 — An alle Gemeinde Vorstehungen in Oberösterreich. Der Landesaus- schuß ist mit Landtagsbeschluß vom 19. Oktober 1869 beauftragt worden, ein Gesetz über öffentliche Armen- und Krankenpflege auszuar- beiten und den bezüglichen Ge- setzentwurf dem hohen Landtage vorzulegen. Mehrfache Hinder- nisse in Bezug auf Aufhebung der Pfarrarmen-Institute, auf Er- lassung eines Gesetzes zur Abstellung
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