sei, welche die dermalige Gemeinde Vertretung gar nicht berühren, gar kein Grund vorhanden sei, in das Ansuchen des Herrn Dr. Haßlwanter weiter einzugehen, während bezüglich der Herren Dr. Mayböck und Doppelbauer die Angelegenheit ohnehin durch den GemeinderatsBeschluß vom 29. Dezember v. J. erledigt sei; daher die Sektion über diesen Gegenstand den Übergang zur Tagesordnung beantrage. Einhelliger Beschluß nach Antrag. — Z. 1370. II. Section 6. Eingabe des Herrn Anton Käferböck um eine Schadenersatzleistung. G.R. Leopold Huber referirt über dieses Gesuch, mit welchem Herr Käferböck anläßlich des seinem Garten dadurch, daß er in Folge Herabstürzens mehrerer Steine von der Stützmauer in seinen Garten 2000 Stück SalatPflanzen nicht anpflanzen konnte, angeblich zugegangenen Schadens, an den Gemeinderat die Forderung auf Leistung einer Entschädigung von 200 fl stellt, und beantragt
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