Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

von Gemeinderats Mitgliedern und macht hierauf nachstehende Mittheilungen. 1. Der Erlaß des hohen Landes-Ausschußes vom 25. Jänner 1877 Z. 155 welcher lautet: No 155 An die Stadtgemeinde Vorstehung Steyr in Erledigung des Einschreitens vom 3. Jänner 1877 Z. 12515 dessen sämmtliche Beilagen zurückfolgen, bewilliget der Landesausschuß der Stadtgemeinde Steyr für das Jahr 1877 die Einhebung einer 60 % igen Umlage auf die directen Steuern und eines 30% igen Zuschlages zur Verzehrungssteuer für in Steyr erzeugtes und eingeführtes Bier, nachdem das Erfordernis nach- gewiesen, der Voranschlag nach § 50 Abs. 2 des Gemeinde Statutes für die Stadt Steyr zur öffentlichen Einsicht aufgelegt und dagegen keine Einwendung erhoben worden ist. Der Zuschlag zur Verzehrungssteuer für Bier darf sich jedoch nach dem Gesetze nur auf das im Gemeindegebiete consumirte, also ausgeschänkte Bier beziehen, mag es im Gemeindegebiete erzeugt oder eingeführt worden sein. — Die erfolgte Genehmigung zur Einhebung obiger Umlagen ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Die Gemeinde Vorstehung wird übri- gens darauf aufmerksam gemacht,

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