Ratsprotokoll vom 9. Februar 1877

den AusschreibungsTermin auf 4 Wochen festzusetzen und die Dauer des Provisoriums vorläufig nicht zu bestimmen. — Z. 55 praes. 4. Gesuch des Bauamtsschaffners um Regelung seines Dienstverhältnisses. G.R. Pointner verliest dieses Gesuch und beantragt namens der Sektion unter Hinweis darauf, daß Gesuchsteller seit dem Jahre 1850 bereits in Gemeindediensten thätig sei, sich durch die ganze Reihe von Jahren durch Thätigkeit Fleiß und Umsicht ausgezeichnet habe, und in Folge seines vorgerückten Alter nun endlich auch über seine Zukunft beruhigt sein wolle, denselben definitiv anzustellen und ihm die Dienstzeit seitdem Jahre 1860 anzurechnen. Herr Weiß beziehe heute als Stadtpolier einen Jahresgehalt von 78 fl 75 xr und einen Tageslohn von 1 fl 60 xr in den Arbeitstagen und wenn man per Jahr 300 Arbeitslage annehme, so dürfte sein Jahreslohn 560 - 570 fl betragen; wobei sich die Abrundung auf 600 fl empfehlen würde. Es sei daher Herr Weiß als Stadtpolier unter Belassung seiner Wohnung und

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