Kraft liegt im Interesse der Handha- bung der Bauordnung und der ordentlichen Herhaltung und Über- wachung der Gemeindeanlagen, es sei daher mit der Ausschrei- bung dieser provisorisch zu beset- zenden Stelle vorzugehen, die Do- tirung derselben mit einem Jahres- gehalt von 800 fl, und freier Wohnung zu bestimmen, wenn der löbl. Ge- meinderath nicht vorziehen sollte, mit dem gegenwärtigen Inge- nieur Herrn Helm bezüglich der billigeren Bedingungen in Ver- kehr treten zu wollen. Referent bemerkt hiezu noch, die Sektion sei sich wol bewußt, daß die beantragten Bezüge für ein technisches Organ gering seien, allein mit Rücksicht auf den Umstand, als gegenwärtig sehr viele Techniker ohne Beschäftigung seien, dürfte es möglich sein, auch nach diesem durch die finanzielle Lage der Stadt bedingten Beschluß eine geeignete technische Kraft für die Gemeinde zu acquiriren G.R. Reder beantragt die Ausschrei- bung der Bauamtsleiterstelle bei, welcher es dem gegen- wärtigen Herrn Ingenieur un- benommen bliebe in die Competenz einzutreten
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