nur etwas vertraut ist, befürwortet werden. Die Anstellung einer technischen Kraft ist daher im Interesse der Handhabung der Bauordnung und der ordentlichen Herhaltung und Uiberwachung der Gemeinde Anlagen notwendig. Was die Dotirung dieser Stelle anbelangt, so glaube ich, daß mit Rücksicht auf die heutigen Verhältnisse, wo die Techniker Mangel an gehöriger Verwendung haben, um ein Jahres-Gehalt von 800 fl ein für diesen Gemeindedienst hinlänglich befähigtes und verläßliches Organ zu finden sein wird. Ich glaube jedoch, daß von einer Ausschreibung dieser Stelle Umgang genommen und unter der Hand ein passender Mann angestellt, beziehweise Herr Helm unter billigeren Bedingungen engagirt werden soll. Steyr, 5. Februar 1877. — Dr. Hochhauser. — Hiezu beantragt. G.R. Pointner namens der Sektion 1. es möge dem Gemeinderat Dr. Hochhauser für die gemachten umfangreichen Erhebungen und detaillirten Mittheilungen des gesammten Materiales
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