nur etwas vertraut ist, befürwor- tet werden. Die Anstellung ei- ner technischen Kraft ist daher im Interesse der Handhabung der Bau- ordnung und der ordentlichen Herhaltung und Uiberwachung der Gemeinde Anlagen notwendig. Was die Dotirung dieser Stelle anbelangt, so glaube ich, daß mit Rücksicht auf die heutigen Ver- hältnisse, wo die Techniker Mangel an gehöriger Verwendung haben, um ein Jahres-Gehalt von 800 fl ein für diesen Ge- meindedienst hinlänglich befä- higtes und verläßliches Organ zu finden sein wird. Ich glaube jedoch, daß von einer Ausschrei- bung dieser Stelle Umgang genom- men und unter der Hand ein passender Mann angestellt, bezieh- weise Herr Helm unter billi- geren Bedingungen engagirt werden soll. Steyr, 5. Februar 1877. — Dr. Hochhauser. — Hiezu beantragt. G.R. Pointner na- mens der Sektion 1. es möge dem Gemeinderat Dr. Hochhauser für die gemachten umfangreichen Erhebungen und detaillirten Mit- theilungen des gesammten Ma- teriales
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