nicht ausreicht u. daß der Gemeinderat die Verpflichtung habe, dieser Überlassung mit Arbeit in irgend einer Weise abzuhelfen. Es frägt sich nur darum, ob alle diese Agenden in den Händen eines Juristen bleiben müßen, oder ob ein Theil derselben dem Herrn Sekretär abgenommen u. anderen Beamten zugewiesen werden könne, um die Anstellung eines zweiten Konzeptsbeamten zu ersparen u. in dieser Richtung glaube ich positive Vorschläge erstatten zu können, welche auch von Seite der Gemeinde-Beamten kaum auf Widersprüche stoßen werden. Ich glaube nemlich, daß die Bauangelegenheiten u. beziehungsweise die Verrichtung bei Bau-Commissionen, sowie die Intervention bei allen Armen Commissionen u. Armenbetheilungen von der Thätigkeit des Herrn Sekretärs bis auf wenige schwierigere Fälle gänzlich getrennt und anderen Beamten überwiesen werden können. Es bleiben zwar nach Abtrennung dieser Geschäfte dem Herrn Sekretär noch immer so viele Arbeitens, dass er, um sie zu bewältigen, oft über die gewöhnlichen Kanzleistunden wird arbeiten müssen, allein diese Privatthätigkeit läßt sich durch eine Remuneration ausgleichen und ich würde deshalb, ohne an den sonstigen
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