nicht ausreicht u. daß der Gemeinderat die Ver- pflichtung habe, dieser Überlassung mit Arbeit in irgend einer Weise abzuhelfen. Es frägt sich nur darum, ob alle diese Agen- den in den Händen eines Juristen blei- ben müßen, oder ob ein Theil derselben dem Herrn Sekretär abgenommen u. an- deren Beamten zugewiesen werden könne, um die Anstellung eines zweiten Konzeptsbeamten zu ersparen u. in dieser Rich- tung glaube ich positive Vorschläge erstatten zu können, welche auch von Seite der Ge- meinde-Beamten kaum auf Widersprüche stoßen werden. Ich glaube nemlich, daß die Bauangelegenheiten u. beziehungswei- se die Verrichtung bei Bau-Commissionen, sowie die Intervention bei allen Ar- men Commissionen u. Armenbetheilungen von der Thätigkeit des Herrn Sekretärs bis auf wenige schwierigere Fälle gänzlich ge- trennt und anderen Beamten überwie- sen werden können. Es bleiben zwar nach Abtrennung dieser Geschäfte dem Herrn Sekretär noch immer so viele Arbeitens, dass er, um sie zu bewältigen, oft über die ge- wöhnlichen Kanzleistunden wird arbeiten müssen, allein diese Pri- vatthätigkeit läßt sich durch eine Remuneration ausgleichen und ich wür- de deshalb, ohne an den sonstigen
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