4. Bericht wegen Ausschreibung der Stelle des Bauamtsleiters. — Dieser Punkt entfällt nach obigem Beschluß. — 5. Gesuch des Herrn Anton Rosenauer um Aufhebung des Gemeinderatsbeschlußes vom 19. November 1875 betreffend die Beseitigung seiner Holzlagen Abschlußmauer. G.R. Pointner erörtert nach Verlesung dieser Eingabe den Sachverhalt wonach die Besitzerin dieses Hauses, Frau Rosenauer, welche die Abschlußmauer ihrer Holzlage in der Weise habe anbringen lassen, daß selbe circa 2/3□° auf dem zum Bruderhausgarten gehörenden Grund stehe; durch GemeinderatsBeschluß vom 19. November 1875 verhalten worden sei, diese Mauer, soweit sie auf diesem, dem milden Versorgungsfonde eigenthümlichen Grund gestellt sei, niederzureißen, und stellt namens der Lektion den Antrag, dem Gesuchsteller wolle die bei seiner Holzlage aufgeführte Abschlußmauer im gegenwärtigen Zustande belassen werden, nachdem ihm die Entfernung derselben unverhältnismässig viele Kosten verursachen würde; derselbe habe jedoch für den aus dem Bruderhausgarten zur vorerwähnten Bauführung entnommenen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2