Zustande seien; im übrigen sei er zwar nicht prinzipiell gegen die Kanalisirung, welche verhältnis- mässig nicht viel koste; mit Rück- sicht aber auf die Consequenzen, welche sich hieraus ergeben würden, müsse er sich gegen den Sektionsantrag aus- sprechen. G.R. Mayr betont unter Hinweis auf das schon in früheren Sitzungen gesagte, daß im Falle diesem Ansuchen stattge- geben wurde, die Gemeinde bemüs- sigt sei, auch anderen derartiger, un- zweifelhaft an die Gemeinde heran- kommenden Anforderungen zu ent- sprechen. Bei der Abstimmung wird sohin der Antrag der Sektion mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. — Z. 721. — IV. Section. a. in Armensachen. 16. Zuschrift der städtischen Armen-Com- mission wegen Verleihung der Elisa- beth Duckart'schen Blinden-Stiftung. G.R. Anton v. Jäger verliest diese Zu- schrift, welche lautet: Z 11697 — Wegen Besetzung der mit Neujahr 1877 ins Leben getretenen Elisabeth Duckart'schen Blinden- stiftung pr monatlich 3750 xr wurde von der Gemeinde Vorstehung unterm 5 Dezember 1876 Z 11677 der Concurs aus- geschrieben
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