erklärten, sich in dieser Beziehung lediglich auf ihre Eingabe an den Gemeinderat de prs. 29. November 1876 Z. 1146 berufen zu müssen, in welcher sie ihre endgültige Anschauung über diesen Gegenstand bereits erschöpfend dargestellt hätten. Dies bringe ich in Ausführung des zitirten Sitzungsbeschlußes behufs weiterer Beschlußfassung zur geneigten Kenntnisnahme. Steyr, 15. Jänner 1877 — Crammer. Hienach bemerkt er, daß die Sektion sich in dieser Angelegenheit auf die Sitzung des Gemeinderates vom 20. Dezember 1876 berufen müsse, in welcher sie den Antrag auf Kanalisierung der Schweizergasse gestellt habe. G.R. Perz findet es nicht gerechtfertigt, daß die Besitzer der Consortiumhäuser sich zu einer Beitragsleistung nicht herbeilassen, und weist im Übrigen auf mehrfache andere straßenpolizeiliche Übelstande hin, welche viel dringlicher einer Abhilfe bedürfen. G.R. Ploberger findet den Zustand der Schweitzergasse keineswegs so schlecht, als derselbe dargestellt werde, und bemerkt, daß viele Strassen von Steyr in einem viel übleren
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