zur Beseitigung der bei ihren Häusern bestehenden Stiegenstuffen, resp. zur Einzapfung ihrer Dachsinnen in den Strassenkanal bereit erklären; sowie eine Zuschrift des Herrn Anton Schacher, welche lautet: Wien, 11. Jänner 1877. Löbliche Gemeinde Vorstehung Steyr. In höfl. Beantwortung Ihres sehr geehrten Schreibens vom 6 ct. No 12466 erlaube ich mir zu erwiedern, daß ich gerne bereit bin, die Pflasterung der Bruderhausgasse mit den von der bestandenen Strassenbau Gesellschaft s. Z. nach Steyr gesandten Würfeln, welche nun in mein Eigenthum übergegangen sind, nebst einem Trottoir in Ausführung zu bringen und offerire ich hiezu einen Quadratmeter Pflasterung mit 7/7" Quadratwürfeln an Arbeitslohn, Sand- und Steinbeigabe und Abgrabung auf die Steindecke mit 6 fl 67 xr (was pr Quadratklafter 24 fl ergibt) und Einen Quadratmeter Halbguttrotrottoir-Pflaster sonst wie vor mit 3 fl 34 xr ÖW (was pr Quadentklafter 12 fl ergibt) da jedoch die Pflasterung keine bedeutend große ist, würde ich meinerseits vorziehen, wenn Eine löbliche GemeindeVorstehung vielleicht in der Lage wäre, die Pflasterungsarbeiten selbst besorgen zu lassen, so daß ich mir die Steine
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