Gesuchssteller zur Aufschlichtung seines Holzvorrates benötige, nicht einzugehen, ihm jedoch diesen Grund, welcher ein Ausmaß von 158□° habe, um einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl auf 3 oder 5 Jahre zu überlassen; nach Ablauf dieser Zeit habe Gesuchsteller wegen einer eventuellen neuerlichen Verpachtung wieder einzuschreiten: G.R. Josef Huber bemerkt, daß der ganze Grund dem Gesuchsteller nicht überlassen werden könne, weil ihn die Gemeinde theilweise selbst benötige während Gesuchsteller überhaupt nur einen Theil hievon zu seinem Zwecke brauche. G.R. Ploberger modifizirt den SektionsAntrag dahin, es sei dem Gesuchsteller der von demselben benötigte Grund gegen einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl und unter Vorbehalt des jeweiligen Wiederrufes pachtweise zu überlassen, und habe die Zumessung des Platzes auf Grund einer commissionell gepflogenen Erhebung zu erfolgen. Letzterer Antrag wird angenommen. Z. 12755. — 10. Amtsbericht wegen Abfindung mit den Brauern Herrn Carl u. Franz von Jäger pcto ihrer Bierausfuhr. —
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