Gesuchssteller zur Aufschlichtung seines Holzvorrates benötige, nicht einzugehen, ihm jedoch diesen Grund, welcher ein Ausmaß von 158□° habe, um einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl auf 3 oder 5 Jahre zu überlassen; nach Ablauf die- ser Zeit habe Gesuchsteller wegen einer eventuellen neuerlichen Verpachtung wieder einzuschreiten: G.R. Josef Huber bemerkt, daß der ganze Grund dem Gesuchsteller nicht überlassen werden könne, weil ihn die Ge- meinde theilweise selbst benötige während Gesuchsteller überhaupt nur einen Theil hievon zu seinem Zwecke brauche. G.R. Ploberger modifizirt den Sektions- Antrag dahin, es sei dem Gesuchsteller der von demselben benötigte Grund gegen einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl und unter Vorbehalt des jeweiligen Wiederrufes pacht- weise zu überlassen, und habe die Zumessung des Platzes auf Grund einer commissionell gepflogenen Erhebung zu erfolgen. Letzterer Antrag wird angenommen. Z. 12755. — 10. Amtsbericht wegen Abfindung mit den Brauern Herrn Carl u. Franz von Jäger pcto ihrer Bierausfuhr. —
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