Ratsprotokoll vom 26. Jänner 1877

ddo 30. Dezember 1876 Z. 5521 der auf die Gemeinde Steyr entfallende und auf gemeinnützige und woltätige Zwecke zu verwendende Betrag pr 6026 fl 40 gegen gehörig ge- stempelte und legal ausgefertigte Quittung behoben werden könne. Nachdem hienach ausdrücklich bedun- gen ist, daß dieser Betrag auf gemein- nützige und woltätige Zwecke zu verwenden sei, so erlaubt sich das Amt zu ersuchen, der löbliche Ge- meindet wolle beschließen, für welche gemeinnützige und woltätige Zwecke diese Verwendung Platz zu greifen habe. Steyr, am 18 Jänner 1877 Iglseder. — Er stellt hienach namens der Sektion den Antrag, es wolle der löbliche Gemein- derat beschließen, daß von diesem Betrag pr 6026 fl 40 xr zwei Drittheile zur Erbauung eines allgemeinen Armenhauses nutzbringend anzule- gen, das weitere Drittel aber zur Bestreitung von Schulauslagen in die Gemeinde-Kasse einzufließen habe. Nachdem aber der ganze Betrag vorläufig zur Bezahlung der Interes- sen beider hiesigen Sparkasse gleich belassen worden sei und erst im Monate Mai d.J. von der einzuheben- den

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