erhoben worden. Das in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember zur Beratung der Präliminarien eingesetzte Comité hat sich nun dieser Aufgabe unterzogen, und erlaubt sich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung nachstehendes zu berichten: Die Summe der gewöhnlichen Einnahmen wurde mit dem vom Cassaamt angesetzen Betrage im allgemeinen für richtig befunden, nur vermindert sich dieser Betrag bei Rubrik IV. (Renten von den städt. Realitäten) im Folge der mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. d. Mts. bewilligten Nachsicht des Wohnung Zinses des Amtsdieners Faßbender um 20 fl, daher die Hauptsumme der Einnahmen statt mit 53.490 fl mit 53.470 fl ein, zusetzen wäre. Bei den mit 119.150 fl bezifferten gewöhnlichen Ausgaben findet das Comité zu den angesetzten Rubriken mehrere Bemerkungen zu machen; und zwar bei Rubrik VI. Beilage F (Verwaltungskosten) kommt nachzutragen die mit Gemeinderatsbeschluß vom 10. Dezember 1876 beschlossene Zuweisung einer Personalzulage pr 250 fl an den städt. Cassa Direktor Herrn Stefan Willner; die Bezüge für einen
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