Gemeinderates und bringt hierauf eine Eingabe des SicherheitswachInspektors Herrn David Biringer zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für seine definitive Anstellung ausspricht. Sohin wird zur Tages-Ordnung – Beratung des Präliminares pro 1877 – übergegangen. Vice-Bürgermeister Edelbauer erstattet hierüber, nachdem von einer Verlesung sämmtlicher Präliminarien mit Rücksicht auf ihre durch 14 Tage erfolgte öffentliche Auflage. Umgang genommen wurde, nachstehenden Bericht: Löblicher Gemeinderat! „Die vom städt. Cassaamt überreichten Präliminarien für die Vermögensgebahrung bei der Stadtcasse und den Versorgungsanstalten für das Jahr 1877 wurden nach Anordnung des § 50 P. 2 Absatz 4 des Gemeinde-Statutes mit Kundmachung vom 9. Dezember d.Js. Z. 11896 u. 11897 von diesem Tage ab, durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegt, und sind während dieser Frist laut Relation des Amtes de pro 25. Dezember d.Js. Z. 12515 hiegegen von Seite der Gemeinde-Mitglieder keine Erinnerungen
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