vom 22. Dezember d.Js. bewilligte Gnadengabe pr 210 fl nachzutragen, wonach sich selbe von 2339 fl auf 2549 fl erhöht. Bei Rubrik XI „Auslagen des städt. Bauamtes“ wurde bei der Post A P. 2 „Reparatur der Brücken, Stege und Schlachten“, wofür ein Betrag pr 5700 fl eingesetzt war, vom Comité ein Abstrich von 700 fl beschlossen und wäre hienach für diese Post nur ein Betrag von 5000 fl ins Präliminare einzustellen. Alle übrigen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben wurden mit den angesetzten Beträgen belassen, wobei das Comité bemerkt, daß auch im Sinne des Gemeinderatsbeschlußes vom 17. November 1876 die Kosten des Instituts der Gewölbu. Feuerwache für das II. Halbjahr 1877 und zwar mit einem ordentlichen Erfordernisse pr 1750 fl und einem außerordentlichen Erfordernisse (für die Errichtungskosten) pr 1300 fl in Präliminare eingestellt wurden. Nach diesen Berichtigungen wird sich die Hauptstimme aller Ausgaben (ohne Berücksichtigung der Veränderung der Bezüge des technischen Beamten) auf
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