vom 22. Dezember d.Js. bewilligte Gna- dengabe pr 210 fl nachzutragen, wonach sich selbe von 2339 fl auf 2549 fl erhöht. Bei Rubrik XI „Aus- lagen des städt. Bauamtes“ wurde bei der Post A P. 2 „Reparatur der Brücken, Stege und Schlachten“, wofür ein Betrag pr 5700 fl einge- setzt war, vom Comité ein Abstrich von 700 fl beschlossen und wäre hie- nach für diese Post nur ein Betrag von 5000 fl ins Prälimi- nare einzustellen. Alle übrigen ordentlichen und außerordent- lichen Ausgaben wurden mit den angesetzten Beträgen belassen, wobei das Comité bemerkt, daß auch im Sinne des Gemeinderats- beschlußes vom 17. November 1876 die Kosten des Instituts der Gewölb- u. Feuerwache für das II. Halb- jahr 1877 und zwar mit einem ordentlichen Erfordernisse pr 1750 fl und einem außerordentlichen Erfordernisse (für die Errichtungskosten) pr 1300 fl in Präliminare ein- gestellt wurden. Nach diesen Be- richtigungen wird sich die Haupt- stimme aller Ausgaben (ohne Be- rücksichtigung der Veränderung der Bezüge des technischen Beamten) auf
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