Ratsprotokoll vom 29. Dezember 1876

und ich weiß den Weg, den ich ein- schlagen könnte, um wegen der mir zugefügten gröblichen Beleidi- gung entsprechende Satisfaktion zu erhalten. Ich habe aber des angeneme Bewußtsein, auch im besprochenen Falle gewissenhaft nach dem Gesetze vorgegangen zu sein, so daß ich mich über obige Beleidigung gänzlich hinaussetzen würde, wenn sie nicht gegen meine Amtsehre gerichtet wäre und deshalb mein Schweigen dahin ausgelegt werden müßte, daß ich mich wirklich getroffen fühle. Darum glaube ich den löblichen Gemeinde- rat um geneigte eigene Austra- gung dieser Angelegenheit ersu- chen zu sollen, hoffend, daß auch die- ser Weg zum gleichen Ziele führen wird. Indem ich mich daher ver- trauensvoll an den löbl. Gemein- derat selbst wende, der es in sei- ner Gerechtigkeit nicht dulden kann, daß ohne Grund seinen Beamten die Amtsehre entzogen wird, der einem solchen Vorgang um so weniger gleichgiltig zusehen kann, als hiedurch die eigene Ehre und das Ansehen des Gemein- derates verletzt wird, erlaube ich mir an denselben die ehrfurchts- volle

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