und ich weiß den Weg, den ich einschlagen könnte, um wegen der mir zugefügten gröblichen Beleidigung entsprechende Satisfaktion zu erhalten. Ich habe aber des angeneme Bewußtsein, auch im besprochenen Falle gewissenhaft nach dem Gesetze vorgegangen zu sein, so daß ich mich über obige Beleidigung gänzlich hinaussetzen würde, wenn sie nicht gegen meine Amtsehre gerichtet wäre und deshalb mein Schweigen dahin ausgelegt werden müßte, daß ich mich wirklich getroffen fühle. Darum glaube ich den löblichen Gemeinderat um geneigte eigene Austragung dieser Angelegenheit ersuchen zu sollen, hoffend, daß auch dieser Weg zum gleichen Ziele führen wird. Indem ich mich daher vertrauensvoll an den löbl. Gemeinderat selbst wende, der es in seiner Gerechtigkeit nicht dulden kann, daß ohne Grund seinen Beamten die Amtsehre entzogen wird, der einem solchen Vorgang um so weniger gleichgiltig zusehen kann, als hiedurch die eigene Ehre und das Ansehen des Gemeinderates verletzt wird, erlaube ich mir an denselben die ehrfurchtsvolle
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2