Überlassung dieses Grundes nicht stattzugeben, nachdem durch einen früheren Gemeinderatsbeschluß bestimmt worden sei, städtische Gründe nicht mehr zu verkaufen; hingegen sei die Geneigtheit auszusprechen, den bezeichneten Grund dem Herrn Gesuchsteller pachtweise gegen einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl unter der Bedingung zu überlassen, daß der dort bestehende Fußweg dem Verkehr nicht entzogen werden dürfe und daß der Uferschutzbau vom Pächter herzuhalten sei. G.R. Gschaider erklärt sich mit dem Sektions-Antrage einverstanden, nur wünscht er die Motivirung desselben entsprechend abgeändert, nachdem der zitierte Gemeinderatsbeschluß betreffend den Verkauf von städtischen Gründen doch nicht einer prinzipiellen Unabänderlichkeit unterliegen könne. Der Antrag der Sektion mit der vom G.R. Gschaider gegebenen Modifikation wird angenommen. – Z. 12302. III. Section 7. Antrag auf Pflasterung der Bruderhausgasse bis zu ihren Ausgang. Nachdem der Referent der Sektion
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