Nach einer längeren erregten Debatte wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen. Z. 466 praes. 2. G.R. Pointner verliest eine Zuschrift des Herrn Dr. Mayböck in seinem und Herrn Doppelbauers Namen, dahingehend, das Resultat im Prozesse ca. Auer ob dessen in der Gemeinderatssitzung vom 9. April 1876 veröffentlichten Schreibens auch zur öffentlichen Verlesung zu bringen und ins Rats-Protokoll aufzunehmen, und stellt namens der Sektion den Antrag, dem Begehren der geehrten Redaktion der „Neuen SteyrerZeitung“ sei nicht statt zugeben, weil durch das rechtskräftige Urtheil des löblichen k.k. BezirksGerichtes Hernals die Strafangelegenheit wider Herrn Auer abgethan ist; das Resultat dieses Prozesses dem Gemeinderat in Steyr nicht berührt, daher die verlangte Aufnahme des strafgerichtlichen Urtheiles in das heutige Rathsprotokoll als unbegründet zu betrachten ist. – Einstimmiger Beschluß nach Antrag. – Z. 12291.
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