Bitte zu stellen! – Der löbliche Gemein- derat wolle in geeignet erscheinender Weise seiner Nicht-Billigung des mehrerwähnten Vorfalles Aus- druck geben und würde ich in ei- nem solchen Beschluße meine volle Satisfaktion für den mich in tief- ster Seele kränkenden, unver- dienten Vorgang eines Mitglie- des des Gemeinderates gegen mich dankend anerkennen. – Steyr am 26. Dezember 1876 – Leopold Anton Iglseder – Gemeinde-Sekretär. Vidi: Der Bürgermeister Crammer. Hiezu stellt er namens der Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle anerkennen, daß die von dem Herrn Gemeinderate Mayr in der Sitzung vom 22. Dezember d.J. gemachte Erwiederung auf die durch den Herrn Bürgermeister erfolgte Beantwortung der fraglichen Inter- pellation unangenehm berührt hat; dieselbe auch als nicht gerechtfertigt angesehen werden kann, weil die durchgeführte Strafamtshandlung wider Frau Susanna Hofer den Wirkungskreis des Gemeinderates nicht berührt, und der versuchte Eingriff eines Gemeinderates in die- se Angelegenheit nicht gebilligt wer- den kann.
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