Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 29. Dezember 1876 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 29. Dezember 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Mathias Perz Emil Göppl Franz Ploberger Gustav Gschaider Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Tomitz Anton Mayr Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn: Nachmittags 3 1/4 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitglie- dern und geht sohin zur Tages- Ordnung über.
Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 29. Dezember 1876 Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Mathias Perz Emil Göppl Franz Ploberger Gustav Gschaider Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Jäger v. WaldauFranz Schachinger Franz Tomitz Anton Mayr Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Iglseder. Beginn: Nachmittags 3 1/4 Uhr. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderats-Mitgliedern und geht sohin zur TagesOrdnung über.
I. Section 1. Beschwerdeschrift des Gemeinde-Sekretärs wider das Mitglied des Gemeinderats Herrn Anton Mayer. (In vertraulicher Sitzung.) G.R. Pointner verliest diese Eingabe welche lautet: „Löblicher Gemeinderat! Die in der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember d.J. durch den Herrn Bürgermeister erfolgte Beantwortung der vom Herrn Gemeinderate Mayr in der Sitzung vom 1. Dezember d.J. eingebrachten bekannten Interpellation benutzte letzterer dazu, um einen früher im Allgemeinen der Gemeinde-Vorstehung gemachten Vorwurf nunmehr speziell auf meine Person zu überwälzen. Indem dieselbe nemlich einbekannte, daß der vom Herrn Bürgermeister dargestellte Sachverhalt den Thatsachen entspreche, und damit die Unrichtigkeit seiner eigenen, in der Sitzung vom 1. d.Mts. gemachten Darstellung zugab, bemerkte er unter anderm, daß die zur Verantwortung gezogene Frau bei ihrer Vorrufung behufs ihrer Rechtfertigung überhaupt gar nicht zum Worte zugelassen, sondern daß ihr vielmehr, als sie selbe versuchte, einfach bedeutet worden sei, „sie
I. Section 1. Beschwerdeschrift des Gemeinde-Sekre- tärs wider das Mitglied des Gemein- derats Herrn Anton Mayer. (In vertraulicher Sitzung.) G.R. Pointner verliest diese Eingabe welche lautet: „Löblicher Gemeinderat! Die in der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember d.J. durch den Herrn Bürgermeister erfolgte Beantwor- tung der vom Herrn Gemeinderate Mayr in der Sitzung vom 1. Dezem- ber d.J. eingebrachten bekannten Inter- pellation benutzte letzterer dazu, um einen früher im Allgemeinen der Gemeinde-Vorstehung gemachten Vorwurf nunmehr speziell auf meine Person zu überwälzen. Indem dieselbe nemlich einbekannte, daß der vom Herrn Bürgermeister dargestellte Sachverhalt den Thatsachen entspreche, und damit die Unrichtigkeit sei- ner eigenen, in der Sitzung vom 1. d.Mts. gemachten Darstellung zu- gab, bemerkte er unter anderm, daß die zur Verantwortung gezogene Frau bei ihrer Vorrufung behufs ihrer Rechtfertigung überhaupt gar nicht zum Worte zugelassen, sondern daß ihr vielmehr, als sie selbe versuchte, einfach bedeutet worden sei, „sie
solle das Maul halten“, wonach ihr gleich das Straferkenntnis verkün- det worden wäre. Diesem Vorgang, der, indem er einerseits vermeintlich gekränkte Rechte schützen will, an- dererseits die heiligsten Interessen, nem- lich die Amtsehre eines Mannes an- greift, der zunächst nach dem Bür- gemeister berufen ist, die Agen- den des löbl. Gemeinderates, sowie jene der ersten politischen Instanz zu führen, und die Gemeinde nach allen Richtungen zu vertreten, kann der löbl. Gemeinderat un- möglich zustimmen. – Ich muß zwar annehmen, daß der genannte Herr Gemeinderat bei dieser Äuße- rung die Tragweite der hiemit ge- gen meine Person – denn er weiß es, daß ich der amthandelnde Beamte war, – geschleuderten Be- schuldigung, nemlich des Mißbrau- ches meiner Amtsgewalt nicht er- messen hat, weil er sonst doch wol es unterlassen haben dürfte, in öffentlicher Sitzung einen Beamten, der – ich darf es wol sagen bisher der Gemeinde mit aller Hingebung und tadellos gedient hat, so schwer zu beleidigen. Dies entschuldigt aber die stattgehabte Äußerung keines- wegs
solle das Maul halten“, wonach ihr gleich das Straferkenntnis verkündet worden wäre. Diesem Vorgang, der, indem er einerseits vermeintlich gekränkte Rechte schützen will, andererseits die heiligsten Interessen, nemlich die Amtsehre eines Mannes angreift, der zunächst nach dem Bürgemeister berufen ist, die Agenden des löbl. Gemeinderates, sowie jene der ersten politischen Instanz zu führen, und die Gemeinde nach allen Richtungen zu vertreten, kann der löbl. Gemeinderat unmöglich zustimmen. – Ich muß zwar annehmen, daß der genannte Herr Gemeinderat bei dieser Äußerung die Tragweite der hiemit gegen meine Person – denn er weiß es, daß ich der amthandelnde Beamte war, – geschleuderten Beschuldigung, nemlich des Mißbrauches meiner Amtsgewalt nicht ermessen hat, weil er sonst doch wol es unterlassen haben dürfte, in öffentlicher Sitzung einen Beamten, der – ich darf es wol sagen bisher der Gemeinde mit aller Hingebung und tadellos gedient hat, so schwer zu beleidigen. Dies entschuldigt aber die stattgehabte Äußerung keines- wegs
und ich weiß den Weg, den ich einschlagen könnte, um wegen der mir zugefügten gröblichen Beleidigung entsprechende Satisfaktion zu erhalten. Ich habe aber des angeneme Bewußtsein, auch im besprochenen Falle gewissenhaft nach dem Gesetze vorgegangen zu sein, so daß ich mich über obige Beleidigung gänzlich hinaussetzen würde, wenn sie nicht gegen meine Amtsehre gerichtet wäre und deshalb mein Schweigen dahin ausgelegt werden müßte, daß ich mich wirklich getroffen fühle. Darum glaube ich den löblichen Gemeinderat um geneigte eigene Austragung dieser Angelegenheit ersuchen zu sollen, hoffend, daß auch dieser Weg zum gleichen Ziele führen wird. Indem ich mich daher vertrauensvoll an den löbl. Gemeinderat selbst wende, der es in seiner Gerechtigkeit nicht dulden kann, daß ohne Grund seinen Beamten die Amtsehre entzogen wird, der einem solchen Vorgang um so weniger gleichgiltig zusehen kann, als hiedurch die eigene Ehre und das Ansehen des Gemeinderates verletzt wird, erlaube ich mir an denselben die ehrfurchtsvolle
und ich weiß den Weg, den ich ein- schlagen könnte, um wegen der mir zugefügten gröblichen Beleidi- gung entsprechende Satisfaktion zu erhalten. Ich habe aber des angeneme Bewußtsein, auch im besprochenen Falle gewissenhaft nach dem Gesetze vorgegangen zu sein, so daß ich mich über obige Beleidigung gänzlich hinaussetzen würde, wenn sie nicht gegen meine Amtsehre gerichtet wäre und deshalb mein Schweigen dahin ausgelegt werden müßte, daß ich mich wirklich getroffen fühle. Darum glaube ich den löblichen Gemeinde- rat um geneigte eigene Austra- gung dieser Angelegenheit ersu- chen zu sollen, hoffend, daß auch die- ser Weg zum gleichen Ziele führen wird. Indem ich mich daher ver- trauensvoll an den löbl. Gemein- derat selbst wende, der es in sei- ner Gerechtigkeit nicht dulden kann, daß ohne Grund seinen Beamten die Amtsehre entzogen wird, der einem solchen Vorgang um so weniger gleichgiltig zusehen kann, als hiedurch die eigene Ehre und das Ansehen des Gemein- derates verletzt wird, erlaube ich mir an denselben die ehrfurchts- volle
Bitte zu stellen! – Der löbliche Gemein- derat wolle in geeignet erscheinender Weise seiner Nicht-Billigung des mehrerwähnten Vorfalles Aus- druck geben und würde ich in ei- nem solchen Beschluße meine volle Satisfaktion für den mich in tief- ster Seele kränkenden, unver- dienten Vorgang eines Mitglie- des des Gemeinderates gegen mich dankend anerkennen. – Steyr am 26. Dezember 1876 – Leopold Anton Iglseder – Gemeinde-Sekretär. Vidi: Der Bürgermeister Crammer. Hiezu stellt er namens der Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle anerkennen, daß die von dem Herrn Gemeinderate Mayr in der Sitzung vom 22. Dezember d.J. gemachte Erwiederung auf die durch den Herrn Bürgermeister erfolgte Beantwortung der fraglichen Inter- pellation unangenehm berührt hat; dieselbe auch als nicht gerechtfertigt angesehen werden kann, weil die durchgeführte Strafamtshandlung wider Frau Susanna Hofer den Wirkungskreis des Gemeinderates nicht berührt, und der versuchte Eingriff eines Gemeinderates in die- se Angelegenheit nicht gebilligt wer- den kann.
Bitte zu stellen! – Der löbliche Gemeinderat wolle in geeignet erscheinender Weise seiner Nicht-Billigung des mehrerwähnten Vorfalles Ausdruck geben und würde ich in einem solchen Beschluße meine volle Satisfaktion für den mich in tiefster Seele kränkenden, unverdienten Vorgang eines Mitgliedes des Gemeinderates gegen mich dankend anerkennen. – Steyr am 26. Dezember 1876 – Leopold Anton Iglseder – Gemeinde-Sekretär. Vidi: Der Bürgermeister Crammer. Hiezu stellt er namens der Sektion den Antrag: der löbliche Gemeinderat wolle anerkennen, daß die von dem Herrn Gemeinderate Mayr in der Sitzung vom 22. Dezember d.J. gemachte Erwiederung auf die durch den Herrn Bürgermeister erfolgte Beantwortung der fraglichen Interpellation unangenehm berührt hat; dieselbe auch als nicht gerechtfertigt angesehen werden kann, weil die durchgeführte Strafamtshandlung wider Frau Susanna Hofer den Wirkungskreis des Gemeinderates nicht berührt, und der versuchte Eingriff eines Gemeinderates in diese Angelegenheit nicht gebilligt wer- den kann.
Nach einer längeren erregten Debatte wird der Antrag der Sektion einstimmig angenommen. Z. 466 praes. 2. G.R. Pointner verliest eine Zuschrift des Herrn Dr. Mayböck in seinem und Herrn Doppelbauers Namen, dahingehend, das Resultat im Prozesse ca. Auer ob dessen in der Gemeinderatssitzung vom 9. April 1876 veröffentlichten Schreibens auch zur öffentlichen Verlesung zu bringen und ins Rats-Protokoll aufzunehmen, und stellt namens der Sektion den Antrag, dem Begehren der geehrten Redaktion der „Neuen SteyrerZeitung“ sei nicht statt zugeben, weil durch das rechtskräftige Urtheil des löblichen k.k. BezirksGerichtes Hernals die Strafangelegenheit wider Herrn Auer abgethan ist; das Resultat dieses Prozesses dem Gemeinderat in Steyr nicht berührt, daher die verlangte Aufnahme des strafgerichtlichen Urtheiles in das heutige Rathsprotokoll als unbegründet zu betrachten ist. – Einstimmiger Beschluß nach Antrag. – Z. 12291.
Nach einer längeren erregten Debatte wird der Antrag der Sek- tion einstimmig angenommen. Z. 466 praes. 2. G.R. Pointner verliest eine Zu- schrift des Herrn Dr. Mayböck in seinem und Herrn Doppelbauers Namen, dahingehend, das Resul- tat im Prozesse ca. Auer ob dessen in der Gemeinderatssitzung vom 9. April 1876 veröffentlichten Schrei- bens auch zur öffentlichen Ver- lesung zu bringen und ins Rats-Protokoll aufzunehmen, und stellt namens der Sektion den Antrag, dem Begehren der geehr- ten Redaktion der „Neuen Steyrer- Zeitung“ sei nicht statt zugeben, weil durch das rechtskräftige Urtheil des löblichen k.k. Bezirks- Gerichtes Hernals die Strafan- gelegenheit wider Herrn Auer abgethan ist; das Resultat die- ses Prozesses dem Gemeinderat in Steyr nicht berührt, daher die verlangte Aufnahme des straf- gerichtlichen Urtheiles in das heu- tige Rathsprotokoll als unbegrün- det zu betrachten ist. – Einstimmiger Beschluß nach Antrag. – Z. 12291.
3. Derselbe verliest nachstehende Zuschrift des städt. Ingenieurs: „Löblicher Gemeinderat! — Dem ergebenst gefertigten wurde laut Sitzungs- beschluß des löblichen Gemeinde- rats vom 22. d.Mts. Z. 461 praes bekannt gegeben, daß der zwischen ihm und der Stadtgemeinde Steyr abgeschlos- sene Dienstvertrag im Sinne des Punktes III aufzuheben sei. – Nach- dem dem Unterzeichneten in keiner Weise die Ursache seiner Kündigung bekannt gegeben wurde; der erge- benst gefertigte im guten Glauben für die löbliche Gemeinde treu und gewissenhaft seinen Dienst mit weit mehr Ersparungen als sein jährlicher Gehalt ausmacht thätig war, so hat der ergebenst Unterzeichnete nur die Eine Bitte, ihm in seinen weiteren Fort- kommen nicht schädlich zu sein, und zu erklären, warum des Dienstverhältnis zwischen ihm und der löblichen Gemeinde auf- gelöst wurde, um in seiner Achtung gegenüber den Herrn Bürgern der Stadt Steyr, wie bisher schuld- frei zu erscheinen. – Steyr, am 27. Dezember 1876 – Johann Helm – Es wird einstimmig beschlossen,
3. Derselbe verliest nachstehende Zuschrift des städt. Ingenieurs: „Löblicher Gemeinderat! — Dem ergebenst gefertigten wurde laut Sitzungsbeschluß des löblichen Gemeinderats vom 22. d.Mts. Z. 461 praes bekannt gegeben, daß der zwischen ihm und der Stadtgemeinde Steyr abgeschlossene Dienstvertrag im Sinne des Punktes III aufzuheben sei. – Nachdem dem Unterzeichneten in keiner Weise die Ursache seiner Kündigung bekannt gegeben wurde; der ergebenst gefertigte im guten Glauben für die löbliche Gemeinde treu und gewissenhaft seinen Dienst mit weit mehr Ersparungen als sein jährlicher Gehalt ausmacht thätig war, so hat der ergebenst Unterzeichnete nur die Eine Bitte, ihm in seinen weiteren Fortkommen nicht schädlich zu sein, und zu erklären, warum des Dienstverhältnis zwischen ihm und der löblichen Gemeinde aufgelöst wurde, um in seiner Achtung gegenüber den Herrn Bürgern der Stadt Steyr, wie bisher schuldfrei zu erscheinen. – Steyr, am 27. Dezember 1876 – Johann Helm – Es wird einstimmig beschlossen,
dem Gesuchsteller bekannt zugeben, daß der Gemeinderat aus ErsparungsRücksichten die Vertragskündigung an ihn beschlossen habe, weil seine Stelle im Hinblick auf die finanzielle Lage der Stadt insbesonders, was die sistemisirte Besoldung, die zugesicherte Quinquennal-Zulage und die eingeräumte PensionsFähigkeit betrifft, zu hoch dotirt erscheine, und dies um so mehr, als bei der Ausschreibung dieser Stelle noch die Übertragung der Leitung des gesammten Aichungswesen an den Ingenieur beabsichtigt gewesen wäre, welche dann in Folge Übername des Aichungswesens des Staates hinweggefallen sei. – Z. 468 praes. 4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! — In der Gemeinderatssitzung vom 22. d.Mts. wurde die Neu-Ausschreibung der durch die Vertragskündigung an Herrn Johann Helm erledigten Stelle eines technischen Organes bei der Gemeinde-Vorstehung beschlossen und durch den zum Beschluße erhobenen Antrag des Herrn G.R. Tomitz angeordnet, daß die Festsetzung der Bedingungen, unter
dem Gesuchsteller bekannt zugeben, daß der Gemeinderat aus Ersparungs- Rücksichten die Vertragskündigung an ihn beschlossen habe, weil seine Stelle im Hinblick auf die finan- zielle Lage der Stadt insbesonders, was die sistemisirte Besoldung, die zugesicherte Quinquennal-Zula- ge und die eingeräumte Pensions- Fähigkeit betrifft, zu hoch dotirt erscheine, und dies um so mehr, als bei der Ausschreibung dieser Stelle noch die Übertragung der Leitung des gesammten Aichungs- wesen an den Ingenieur beab- sichtigt gewesen wäre, welche dann in Folge Übername des Aichungswesens des Staates hinweggefallen sei. – Z. 468 praes. 4. G.R. Pointner verliest nachstehen- den Amtsbericht: „Löblicher Gemein- derat! — In der Gemeinderatssitzung vom 22. d.Mts. wurde die Neu-Aus- schreibung der durch die Vertragskündi- gung an Herrn Johann Helm erledig- ten Stelle eines technischen Organes bei der Gemeinde-Vorstehung beschlos- sen und durch den zum Beschluße erhobenen Antrag des Herrn G.R. Tomitz angeordnet, daß die Fest- setzung der Bedingungen, unter
welchen diese Stelle auszuschreiben sei, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werden solle. Dieser Weisung kommt das Amt durch Vorlage dieses Berichtes nach. Steyr, 27. Dezember 1876 – Iglseder Vidi: der Bürgermeister: Crammer. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es sei die frag- liche Stelle mit einer Jahresbesol- dung von 800 fl und freier Woh- nung auszuschreiben und hiebei von den Bewerbern der Nachweis über die zurückgelegten technischen Studien und namentlich über die Befähigung zu Wasserbauten zu fordern. G.R. Ploberger spricht sich dahin aus, daß die Festsetzung eines Jahresgehaltes von 400 fl bis höchstens 600 fl vollkommen genügen dürfte, um geeignete Bewerber, etwa pensionirte Beamte hiefür zu aquiriren. G.R. Gschaider stellt den Antrag, es sei der G.R. Dr. Hochhauser, welcher ohnehin behufs Erhebung der Notwen- digkeit der Anstellung eines Conzepts-Adjunkten die Revi- dirung der gemeindeämtlichen Akten übernommen habe, zu ersu- chen,
welchen diese Stelle auszuschreiben sei, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gestellt werden solle. Dieser Weisung kommt das Amt durch Vorlage dieses Berichtes nach. Steyr, 27. Dezember 1876 – Iglseder Vidi: der Bürgermeister: Crammer. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es sei die fragliche Stelle mit einer Jahresbesoldung von 800 fl und freier Wohnung auszuschreiben und hiebei von den Bewerbern der Nachweis über die zurückgelegten technischen Studien und namentlich über die Befähigung zu Wasserbauten zu fordern. G.R. Ploberger spricht sich dahin aus, daß die Festsetzung eines Jahresgehaltes von 400 fl bis höchstens 600 fl vollkommen genügen dürfte, um geeignete Bewerber, etwa pensionirte Beamte hiefür zu aquiriren. G.R. Gschaider stellt den Antrag, es sei der G.R. Dr. Hochhauser, welcher ohnehin behufs Erhebung der Notwendigkeit der Anstellung eines Conzepts-Adjunkten die Revidirung der gemeindeämtlichen Akten übernommen habe, zu ersu- chen,
sich hiebei auch über den Umfang der Geschäfte des Bauamtsleiters des nähern informiren und hierüber dem Gemeinderate Mittheilung machen zu wollen; bis zu welchem Zeitpunkte eine definitive Beschlußfaßung zu vertagen wäre. – Letzterer Antrag wird angenommen. – Z. 467 praes. II. Section. 5. G.R. Leop. Huber referirt über das Gesuch des städt. Bau-Inspizienten Herrn Ignaz Donberger um Bewilligung eines Holzbezuges für das Jahr 1877 und stellt namens der Sektion den Antrag, es sei dem Gesuchsteller ein jährliches Holzdeputat von 4 Klaftern weicher 30 zölliger Scheiter zu bewilligen. Beschluß nach Antrag – Z. 456 praes. 6. Derselbe referirt über ein Gesuch des Herrn Josef Bergmüller, Privat u. Hausbesitzer No. 229 Schönau, um käufliche Überlassung eines Theiles der längs seines Hauses und Gartens an der Enns liegenden städt. Grundparzelle No. 128, und stellt nach Vorlegung des Sachverhaltes namens der Sektion den Antrag es sei dem Ansuchen um käufliche
sich hiebei auch über den Umfang der Geschäfte des Bauamtsleiters des nähern informiren und hie- rüber dem Gemeinderate Mit- theilung machen zu wollen; bis zu welchem Zeitpunkte eine de- finitive Beschlußfaßung zu ver- tagen wäre. – Letzterer Antrag wird angenommen. – Z. 467 praes. II. Section. 5. G.R. Leop. Huber referirt über das Gesuch des städt. Bau-Inspizienten Herrn Ignaz Donberger um Bewilli- gung eines Holzbezuges für das Jahr 1877 und stellt namens der Sektion den Antrag, es sei dem Gesuchsteller ein jährliches Holzde- putat von 4 Klaftern weicher 30 zölliger Scheiter zu bewilligen. Beschluß nach Antrag – Z. 456 praes. 6. Derselbe referirt über ein Gesuch des Herrn Josef Bergmüller, Privat u. Hausbesitzer No. 229 Schönau, um käufliche Über- lassung eines Theiles der längs seines Hauses und Gartens an der Enns liegenden städt. Grundparzelle No. 128, und stellt nach Vorlegung des Sachverhaltes namens der Sektion den Antrag es sei dem Ansuchen um käuf- liche
Überlassung dieses Grundes nicht statt- zugeben, nachdem durch einen frü- heren Gemeinderatsbeschluß bestimmt worden sei, städtische Gründe nicht mehr zu verkaufen; hingegen sei die Geneigtheit auszusprechen, den bezeichneten Grund dem Herrn Gesuchsteller pachtweise gegen einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl un- ter der Bedingung zu überlassen, daß der dort bestehende Fußweg dem Verkehr nicht entzogen werden dürfe und daß der Uferschutzbau vom Pächter herzuhalten sei. G.R. Gschaider erklärt sich mit dem Sektions-Antrage einverstanden, nur wünscht er die Motivirung desselben entsprechend abgeändert, nachdem der zitierte Gemeinderats- beschluß betreffend den Verkauf von städtischen Gründen doch nicht einer prinzipiellen Unabänder- lichkeit unterliegen könne. Der Antrag der Sektion mit der vom G.R. Gschaider gegebenen Modifikation wird angenom- men. – Z. 12302. III. Section 7. Antrag auf Pflasterung der Bruder- hausgasse bis zu ihren Ausgang. Nachdem der Referent der Sektion
Überlassung dieses Grundes nicht stattzugeben, nachdem durch einen früheren Gemeinderatsbeschluß bestimmt worden sei, städtische Gründe nicht mehr zu verkaufen; hingegen sei die Geneigtheit auszusprechen, den bezeichneten Grund dem Herrn Gesuchsteller pachtweise gegen einen jährlichen Pachtschilling von 5 fl unter der Bedingung zu überlassen, daß der dort bestehende Fußweg dem Verkehr nicht entzogen werden dürfe und daß der Uferschutzbau vom Pächter herzuhalten sei. G.R. Gschaider erklärt sich mit dem Sektions-Antrage einverstanden, nur wünscht er die Motivirung desselben entsprechend abgeändert, nachdem der zitierte Gemeinderatsbeschluß betreffend den Verkauf von städtischen Gründen doch nicht einer prinzipiellen Unabänderlichkeit unterliegen könne. Der Antrag der Sektion mit der vom G.R. Gschaider gegebenen Modifikation wird angenommen. – Z. 12302. III. Section 7. Antrag auf Pflasterung der Bruderhausgasse bis zu ihren Ausgang. Nachdem der Referent der Sektion
nicht anwesend ist, und der Vorsitzende bekanntgegeben, daß diese Pflasterung nach einem aproximativen Kostenvoranschlage auf circa 3500 fl zu stehen komme, stellt G.R. Tomitz den Antrag, es möge durch den Bürgermeister mit Herrn Anton Poschacher als gegenwärtigem Besitzer der Mauthausner GranitGewerkschaft wegen Übername dieser Pflasterung, respective Verkauf der ohnehin in Steyr liegenden Würfelpflastersteine in Unterhandlung getreten und das Resultat hievon dem Gemeinderate mitgetheilt werden. G.R. Gschaider stellt den Zusatzantrag, es sei auch inzwischen mit den betreffenden Hausbesitzern wegen Beseitigung ihrer über ihre Häuser hinausreichenden Stiegenstuffen die nötigen Verhandlungen zu pflegen. – Beide Anträge werden angenommen. – Z. 12466. Der 8te Punkt der Tagesordnung – Beratung des Präliminares – wird mit Rücksicht darauf, daß mehrere Mitglieder des Gemeinderates in Folge Verreisung verhindert erscheinen, der heutigen Sitzung beizuwohnen, von der
nicht anwesend ist, und der Vorsitzen- de bekanntgegeben, daß diese Pflaste- rung nach einem aproximativen Kostenvoranschlage auf circa 3500 fl zu stehen komme, stellt G.R. Tomitz den Antrag, es möge durch den Bürgermeister mit Herrn Anton Poschacher als gegenwärtigem Besitzer der Mauthausner Granit- Gewerkschaft wegen Übername dieser Pflasterung, respective Ver- kauf der ohnehin in Steyr lie- genden Würfelpflastersteine in Unterhandlung getreten und das Resultat hievon dem Ge- meinderate mitgetheilt werden. G.R. Gschaider stellt den Zusatzantrag, es sei auch inzwischen mit den be- treffenden Hausbesitzern wegen Beseitigung ihrer über ihre Häuser hinausreichenden Stiegenstuffen die nötigen Verhandlungen zu pflegen. – Beide Anträge werden angenommen. – Z. 12466. Der 8te Punkt der Tagesordnung – Beratung des Präliminares – wird mit Rücksicht darauf, daß mehrere Mitglieder des Gemein- derates in Folge Verreisung ver- hindert erscheinen, der heutigen Sitzung beizuwohnen, von der
Tages-Ordnung abgesetzt, und beschlos- sen, dessen Erledigung in einer außerordentlichen Sitzung am 31. Dezember Vormittags 10 Uhr vorzunehmen. Zum Schluße bringt der Vorsitzende eine Eingabe des städt. Diurnisten Herrn Felix Worring zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für die Erhöhung seines Diur- nums ausspricht. – Z. 465 praes. Schluß der Sitzung 4 1/4 Uhr N.M. Crammer Bürgermeister L. Huber Gemdrth. M.A. Perz Gemeinderath L.A. Iglseder Schriftführer
Tages-Ordnung abgesetzt, und beschlossen, dessen Erledigung in einer außerordentlichen Sitzung am 31. Dezember Vormittags 10 Uhr vorzunehmen. Zum Schluße bringt der Vorsitzende eine Eingabe des städt. Diurnisten Herrn Felix Worring zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für die Erhöhung seines Diurnums ausspricht. – Z. 465 praes. Schluß der Sitzung 4 1/4 Uhr N.M. Crammer Bürgermeister L. Huber Gemdrth. M.A. Perz Gemeinderath L.A. Iglseder Schriftführer
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