auf die dringliche Notwendigkeit zur Pflasterung dieser Straße aus straßenpolizeilichen Rücksichten hinweist. Über eine Bemerkung, das ohnehin noch eine große Anzahl Würfel- pflastersteine bei der Gemeinde vorrätig sei, gibt der Vorsitzende die Aufklärung, daß diese Pflaster- steine nicht Eigentum der Ge- meinde, sondern der Mauthaus- ner-Granit-Gewerkschaft seien. Nachdem selbe ihr bisher nicht ab- gekauft worden wären; er spricht sich für die Zuweisung dieses Antrages an die Bausektion aus, was angenommen wird. Z. 12466. Hierauf beantwortet der Vorsitzende die in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember an ihn gerich- tete Interpellation in nachstehen- der Weise: In der Gemeinderatssit- zung vom 1. Dezember d.J. wurde nach Erledigung der Tages-Ord- nung vom Herrn Gemeinde- rat Mayr ein Fall erzählt, nach welchem angeblich eine arme Fabriksarbeiterin wegen Trank ausführen zur verbotenen Zeit von der Gemeinde-Vorstehung in
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