auf die dringliche Notwendigkeit zur Pflasterung dieser Straße aus straßenpolizeilichen Rücksichten hinweist. Über eine Bemerkung, das ohnehin noch eine große Anzahl Würfelpflastersteine bei der Gemeinde vorrätig sei, gibt der Vorsitzende die Aufklärung, daß diese Pflastersteine nicht Eigentum der Gemeinde, sondern der Mauthausner-Granit-Gewerkschaft seien. Nachdem selbe ihr bisher nicht abgekauft worden wären; er spricht sich für die Zuweisung dieses Antrages an die Bausektion aus, was angenommen wird. Z. 12466. Hierauf beantwortet der Vorsitzende die in der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember an ihn gerichtete Interpellation in nachstehender Weise: In der Gemeinderatssitzung vom 1. Dezember d.J. wurde nach Erledigung der Tages-Ordnung vom Herrn Gemeinderat Mayr ein Fall erzählt, nach welchem angeblich eine arme Fabriksarbeiterin wegen Trank ausführen zur verbotenen Zeit von der Gemeinde-Vorstehung in
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