Ratsprotokoll vom 22. Dezember 1876

daß die Herrschaft Steyr kein Interesse an der Kanalisirung der Schweitzer- gasse habe, daher sie um eine Bei- tragsleistung nicht angegangen werden könne; wol aber werde dieselbe wie bereits in einer früheren Eingabe derselben er- wähnt, mit Beschwerden gegen die Gemeinde auftreten, weil sie sich durch die in Folge des Nichtabflußes des Wassers in der Schweitzergasse verursachte Unter- waschung ihrer Gartenmauer in ihrem Besitzthum benachthei- ligt finde; er weist weiter auf die Bestimmung der Bau-Ordnung hin, wonach die Straßenkanäle von der Gemeinde herzustellen seien, während von Seite der Hausbesitzer blos die Ein- zapfung ihrer Hauskanäle in diesen Straßenkanal gefor- dert werden könne. G.R. Pointner betont gleichfalls die rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der Kanalisirung auf Kosten der Gemeinde. G.R. Tomitz weist darauf hin, daß die Hausbesitzer in der Bahn- hofstrasse im vorigen Jahre eben- falls

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2