und hieraus die Überzeugung geschöpft habe, daß eine andere Abhilfe un- möglich sei, den Antrag, die Ein- zapfung dieses Hofkanals in den Gemeindehauskanal ohne weiterer Beschränkung auf Kosten der Gesuchsteller zu gestatten. G.R. Pointner stellt den Zusatzan- trag, daß im Falle einer Verände- rung im Besitze des Gemeinde- hauses von Seite der Gemeinde in den betreffenden Vertrag eine Bestimmung einzufügen sei, auf Grund deren die Besitzer der Consortiumhäuser berechtigt seien, die Intabulation dieser Verpflichtung zu erwirken. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrage des G.R. Pointner wird angenommen. – Z. 11468. 16. G.R. Reder verliest eine weitere Ein- gabe der Besitzer der Consortium- häuser, mit welcher dieselben motivirt erklären, auf das vom Gemeinderate gemachte Anbot, die Kanalisirung der Schweitzergasse auf Gemeinde Kosten durchzufüh- ren, wenn sie hiezu die Hälfte der Kosten beisteuern, wegen Mangel jeder rechtlichen Verpflich- tung zu einer solchen Beitrags- leistung
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